MAS Alzheimerhilfe bringt „Pflegegeldfall“ zum ORF Bürgeranwalt
Frau P. (Junge Betroffene mit 58 Jahren!) hat Demenz. Anfang April 2021 wurde ihr die Pflegegeldstufe 3 zuerkannt. Im Dezember kam es durch die PVA zu einer neuerlichen Überprüfung. Dabei wurde Frau P. in die Pflegegeldstufe 1 rückgestuft, mit der Begründung, dass sich der Pflegebedarf verringert hat, da sie gewisse Dinge wieder alleine könne und somit eine Verbesserung der Situation eingetreten sei. Das bedeutet: 300 Euro – pro Monat – weniger Unterstützung für die betroffene Familie! Dabei sieht die MAS Alzheimerhilfe sogar eine Verschlechterung des Zustandes und hält Pflegegeldstufe 4 als angemessen.
Da Frau P. in Begleitung/ Betreuung der MAS Alzheimerhilfe ist, hat sich die Demenservicestelle Rohrbach der Organisation mit diesem Missstand an die Volksanwaltschaft gewandt. In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom Samstag, 30.4., wurde Frau P’s Fall ausgestrahlt. Die MAS Alzheimerhilfe unterstützt Familie P., weil die Begründung absolut unsachlich ist. Alzheimer-Demenz nimmt zumeist einen schleichenden Prozess, der sich über viele Jahre erstreckt. Die krankhafte Veränderung des Gehirns geht mit einem fortschreitenden Verlust bestimmter geistiger Funktionen wie Denken, Orientierung und Lernfähigkeit etc. einher. Damit verbunden nehmen die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten ab. Laut aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand ist eine Verbesserung einer „Demenz“ ausgeschlossen. Seitens der MAS Alzheimerhilfe zeigen sich hierbei einige Problematiken der aktuellen Pflegegeld-Bewertung: Eine entsprechende Schulung der Ärzte oder Pflegefachkräfte fehlt. Ein Gespräch mit den Angehörigen, möglichst ohne Beisein der Betroffenen lässt keine ausreichende Einstufung zu. Es gibt viele Gründe (Scham, Selbstschutz, Anerkennung,…), warum Betroffene die gegebene Situation besser darstellen lassen.
Zudem müssten die Einstufungskriterien im Pflegegeldsystem reformiert werden. Der erhöhte Unterstützungsbedarf bei Demenz lässt sich nicht auf körperliche Beeinträchtigungen reduzieren. Es müssen die Lebensrealitäten von Menschen mit Demenz berücksichtigt werden, dh: neurologische (Gedächtnisleistungen), psychiatrische (Angstzustände, Verwirrtheit), psychosoziale (Strukturlosigkeit) und lebenssituative Aspekte (Wohnsituation, soziale Einbindung) müssen berücksichtigt werden. Mag. Pokorny (Leiter Rechtsabteilung der PVA) bietet in der Sendung eine neuerliche Überprüfung direkt in der Landesstelle Linz an. Demenzexpertin Karin Laschalt, Leiterin der Demenzservicestellen der MAS Alzheimerhilfe erklärt: „Die Zeit drängt. Die Überprüfung müsste innerhalb der Klagsfrist erfolgen.“ Die Volksanwaltschaft (mit Mag. Bernhard Achitz), die MAS Alzheimerhilfe und die betroffene Familie werden diese Rückstufung nicht akzeptieren.