Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAS Alzheimerhilfe
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verein MAS Alzheimerhilfe – gemeinnütziger Verein für Interdisziplinäre Gerontologie
(kurz: MAS Alzheimerhilfe)
ZVR-Zahl: 633486648
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Verein MAS Alzheimerhilfe – gemeinnütziger Verein für Interdisziplinäre Gerontologie (kurz: MAS Alzheimerhilfe; im Folgenden „Verein“) und seinen Mitgliedern, Teilnehmern sowie anderen Kunden (im Folgenden „Kunde“) geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Dienstleistungen des Vereins in den Bereichen:
- MAS Demenzservicestellen: Servicestellen für Personen mit Demenz und deren Angehörige
- MAS Alzheimerakademie: Akademie für spezielle Aus- und Fortbildung im Bereich Demenz
- MAS Alzheimerurlaub: Reisen für Personen mit Demenz und deren Angehörige
2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote des Vereins sind – sofern keine anderslautende Mitteilung erfolgt – freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot auf Zustandekommen
eines Vertrages dar.
Der Vertrag zwischen dem Verein und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde eine verbindliche Anmeldung oder Bestellung beim Verein tätigt
und der Verein diese ausdrücklich annimmt. Eine Annahme durch den Verein kann in Form einer schriftlichen oder elektronischen Mitteilung erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise für die Dienstleistungen des Vereins sind in den jeweiligen Angeboten oder Kursbeschreibungen angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, sind
sämtliche Rechnungen des Vereins binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Zahlungen sind per Überweisung oder in bar zu leisten. Angebote des Vereins sind
– soweit nicht anders angegeben – grundsätzlich entgeltlich.
Sämtliche Produkte, die vom Verein veräußert werden, stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
Alle Preisangaben für die Dienstleistungen des Vereins werden nach dem aktuellen Verbraucherpreisindex – VPI indexiert.
4. Besondere Bestimmungen für einzelne Vereinssparten
4.1 MAS Demenzservicestellen bzw. mobile Unterstützung
Der Verein betreibt Servicestellen, die Personen mit Demenz und deren Angehörige beraten, unterstützen und begleiten. Die Art und der Umfang der Dienstleistungen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf des Kunden und werden individuell vereinbart.
Es werden einerseits kostenlose und unverbindliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen angeboten, andererseits aber auch kostenpflichtige
Trainingsprogramme.
Kostenlose Angebote werden nach Maßgabe der Ressourcen des Vereins bis auf Widerruf angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erbringung von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen oder auf Erbringung in einem bestimmten Umfang. Die Beendigung der Beratungs- und
Unterstützungsleistungen durch den Verein ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Ein diesbezüglicher Ersatzanspruch des Kunden ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
Bei kostenpflichtigen Angeboten des Vereins (z.B. MAS Ressourcentraining, mobile MAS-Begleitung) erfolgt vor Vertragsschluss eine transparente Aufklärung über die entstehenden Kosten. Wird ein Trainingsangebot kundenseitig weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, ist der Verein berechtigt, eine Trainings- bzw.
Begleitungsstunde (und allenfalls angefallene Fahrtkosten) zu verrechnen; dies mit Ausnahme einer plötzlich eingetretenen Krankheit oder stationärer Aufnahme.
Eine kundenseitige Beendigung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist jederzeit zulässig.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Vereins stellen keine medizinische Behandlung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Eine laufende (fach-)ärztliche Betreuung des Betroffenen wird ausdrücklich empfohlen und liegt in der Eigenverantwortung des Kunden und seiner Angehörigen.
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die Wirksamkeit der angebotenen psychosozialen Maßnahmen; er bietet diese jedoch nach bestem Wissen und dem
aktuellen Forschungsstand an.
Der Verein haftet nicht für allfällige Folge- und Begleitkosten, die dem Kunden für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen entstehen (z.B.
Transportkosten, Kosten für medizinische Unterstützung, Abgeltung eines allfälligen Zeitaufwandes für Angehörige etc.).
Sollte es im Rahmen eines Angebots des Vereins zu einem medizinischen Notfall kommen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein Arzt bzw. die
Rettung kontaktiert wird.
4.2 MAS Alzheimerakademie
Der Verein bietet Schulungen, Trainings und Weiterbildungen im Bereich Demenz an. Die Teilnahme an den Kursen setzt eine Anmeldung des Kunden und eine
Annahme des Vereins voraus. Die genauen Inhalte und Termine der Kurse sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen.
Nach erfolgtem Vertragsschluss kann eine einseitige Vertragsauflösung durch den Kunden schriftlich nur mehr nach Maßgabe folgender Bestimmungen erfolgen:
Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Ausbildungsbeginn ist der Verein berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Ausbildungskosten in
Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt innerhalb von fünf Werktagen vor Ausbildungsbeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle
Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig.
Der Verein kann das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe stellen etwa dar:
- mangelnde persönliche oder gesundheitliche Eignung des Kunden
- wenn der/die Ausbildungsteilnehmer:in die Vertrauenswürdigkeit verloren hat und eine verlässliche Berufsausübung nicht erwartet werden kann
- schwerwiegende Pflichtverletzungen im Rahmen der theoretischen oder praktischen Ausbildung
- wenn die Kursgebühr nicht zeitgerecht beglichen wird
Bei Beendigung aus wichtigem Grund ist der Verein berechtigt, die vollständige Kursgebühr einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Module, Arbeitsaufträge, Praktika und die schriftliche Abschlussprüfung innerhalb von 24 Monaten nach dem offiziellen
Prüfungsdatum zu absolvieren. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, wird der Kurs als nicht absolviert betrachtet und muss vollständig neu besucht werden. Es
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
Für alle im Rahmen der Ausbildung bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen gilt zum Schutz der Intimsphäre und Würde der Klientinnen und
Klienten die Verschwiegenheitspflicht (sowohl gegenüber fachbezogenen als auch gegenüber fachfremden Personen oder Institutionen). Dazu gehört auch die Pflicht, jegliches Bild- und Videomaterial, das im Rahmen der Ausbildung von KlientInnen entstanden ist, absolut vertraulich zu behandeln und für keinerlei andere Zwecke – sei es privater oder beruflicher Natur – zu nutzen.
Im Rahmen der Ausbildungen zum MAS Demenztrainer und MAS Aktivtrainer erstellte Arbeitsaufträge, Unterlagen, Arbeitsblätter etc. dürfen für vereinsinterne
Zwecke verwendet werden. Die praktische Abschlussarbeit (Video) darf im Rahmen der MAS-Demenztrainer-Ausbildung gezeigt werden.
4.3 MAS Alzheimerurlaub
Der Verein organisiert Reisen und Veranstaltungen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige/Pfleger/Begleitpersonen, die auf die besonderen Bedürfnisse
dieser Zielgruppe zugeschnitten sind. Diese Reisen werden auf Basis der jeweiligen Angebote durchgeführt. Der Vertragsschluss richtet sich nach den obigen
Bestimmungen.
Der Verein übernimmt während der Dauer der Reise ausdrücklich nicht die Aufsichtspflicht über Personen mit Demenz; diese verbleibt beim mitreisenden
Angehörigen bzw. der Begleitperson/Pfleger. Werden ausnahmsweise Trainings oder Angebote durchgeführt, bei denen Angehörige/Begleitpersonen nicht
anwesend sind, wird für diese Zeit eine angemessene Betreuung und Aufsicht der Personen mit Demenz sichergestellt.
Für Reisen gelten Stornobedingungen, die dem Kunden vor Buchung zur Kenntnis gebracht werden. Stornierungen sind in der Regel bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt vor Reisebeginn möglich, wobei in diesem Fall die Höhe der Rückerstattung je nach Zeitpunkt der Stornierung variieren kann. Der Verein
empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Verein behält sich eine Bearbeitungsgebühr von € 150,00 pro Person im Fall einer
Stornierung vor.
Bei vorzeitiger Abreise besteht keinerlei Anspruch auf Rückforderung des Reisepreises.
Sollten Umstände vorliegen, die einen Urlaub in einem Hotel nicht möglich machen, ist der Verein berechtigt, die Reise in Bezug auf den betroffenen Teilnehmer und seine Begleitung vorzeitig zu beenden; dies ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Es ist nicht möglich, versäumte Angebote im Rahmen eines neuerlichen MAS-Alzheimerurlaubs nachzuholen oder Barablöse zu begehren. Die Teilnahme an den
Programmen ist freiwillig.
Wird eine Mindestanzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht erreicht, behält sich der Verein eine Absage von Veranstaltungen vor, und die Anzahlung
wird zurück überwiesen. Der Verein behält sich organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen vor, worüber die Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informiert werden.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
5. Haftung
Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Verein nur in Bezug auf Personenschäden.
6. Mitwirkungspflichten des Klienten/Kunden
Der Klient/Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Bei den Angeboten des
Vereins, die eine Reise oder die Betreuung von Personen mit Demenz betreffen, sind der Kunde und seine Angehörigen verpflichtet, dem Verein alle relevanten
gesundheitlichen Informationen der betroffenen Person mitzuteilen, damit eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann.
7. Datenschutz
Der Verein verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Klienten/Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und
zu nutzen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung des Vereins entnommen werden.
8. Urheberrecht
Alle Inhalte, Materialien und Unterlagen, die im Rahmen der Dienstleistungen des Vereins bereitgestellt werden (z. B. Kursmaterialien, Programme, Broschüren),
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vereins nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
9. Änderungen der AGB
Der Verein behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe widerspricht.
10. Schlussbestimmungen
Für alle Verträge zwischen dem Verein und dem Kunden gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vereins. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bad Ischl, am 01.01.2025