Alzheimerurlaub
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) MAS ALZHEIMERURLAUB
KONTAKT
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ursula Kienberger.
E-Mail: alzheimerurlaub@mas.or.at
ANMELDUNG ZUM MAS ALZHEIMERURLAUB
Die Anmeldung ist schriftlich per Post, Fax oder E-Mail möglich. Im Büro der MAS Alzheimerhilfe, 4820 Bad Ischl, Lindaustraße 28, können Sie sich auch gerne persönlich anmelden.
Für eine Anmeldung werden, sofern nicht anders angegeben, Name und Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) der Urlaubsgäste benötigt sowie die Information, an wen die Rechnung ausgestellt werden darf.
Mit dem Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bei der MAS Alzheimerhilfe ist die Anmeldung verbindlich. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Ca. 6 Wochen vor Reisebeginn wird die Rechnung ausgestellt und der Gesamtbetrag ist fällig. Der MAS Alzheimerurlaub ist von der Personenanzahl limitiert auf 12 Paare. Die MAS Alzheimerhilfe behält sich eine Änderung aufgrund spezieller Rahmenbedingungen vor.
Der MAS Alzheimerurlaub ist ein spezielles Programm für Menschen mit Demenz und deren An-/Zugehörige. MAS Alzheimerhilfe empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
STORNOBEDINGUNGEN
MAS Alzheimerhilfe behält sich eine Bearbeitungsgebühr von € 150,– pro Person im Fall einer Stornierung vor.
Hotel Royal:
Bis 8 Wochen vor Reiseantritt entstehen keine Stornierungskosten.
Vor diesen 8 Wochen – 14 Tage vor Reiseantritt werden bei Stornierung 25 % des gebuchten Arrangements verrechnet.
14 – 7 Tage vor Reiseantritt werden bei Stornierung 50 % des gebuchten Arrangements verrechnet.
Bei Storno ab 7 Tage vor Anreise und bei Nichterscheinen werden 100 % des gebuchten Arrangements verrechnet.
Somit kommen die geltenden Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements zur Anwendung.
FRÜHZEITIGE ABREISE / KEINE TEILNAHME AN PROGRAMMEN
Reisen Gäste vorzeitig ab, fallen 100 % Stornokosten an. Es ist nicht möglich, versäumte Angebote im Rahmen eines neuen MAS Alzheimerurlaubs nachzuholen. Die Teilnahme an den Programmen ist freiwillig. Es gibt daher keine Barablöse für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
RÜCKZAHLUNG WEGEN NICHTDURCHFÜHRUNG
Wird eine MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, behält sich die MAS Alzheimerhilfe eine Absage von Veranstaltungen vor, und die Anzahlung wird zurück überwiesen. Die MAS Alzheimerhilfe behält sich organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen vor, worüber die Gäste rechtzeitig und in geeigneter Form informiert werden.
DATENSCHUTZ UND DATENVERWENDUNG
Alle persönlichen Angaben und Daten der TeilnehmerInnen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben. Die MAS Alzheimerhilfe ist berechtigt, personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme am MAS Alzheimerurlaub bekanntgegeben werden, zu speichern, automationsunterstützt zu verarbeiten und im Rahmen der inhaltlichen Durchführung des MAS Alzheimerurlaubes sowie zur gezielten Information über das Angebot der MAS Alzheimerhilfe zu verwenden. Die TeilnehmerInnen stimmen einer derartigen Nutzung der Daten mit ihrer Anmeldung bzw. ihrer Bitte um Aufnahme in den Adressverteiler ausdrücklich zu.
SONSTIGES
Die VeranstaltungsteilnehmerInnen erklären sich in einer eigenen schriftlichen Vereinbarung bereit, dass Fotos und Lichtbildaufnahmen für Zwecke der Abbildung in Druckwerken, Printmedien, elektronischen Medien (Internet) und zur Dokumentation für die Zwecke der MAS Alzheimerhilfe angefertigt werden dürfen. Die TeilnehmerInnen stimmen diesfalls einer Veröffentlichung derart zu, dass daraus kein finanzieller, urheberrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird. Bild- und Tonaufnahmen dürfen – ohne anderweitige Genehmigung – ausschließlich von der MAS Alzheimerhilfe gemacht werden.
HAFTUNG BEI DIEBSTAHL
Die MAS Alzheimerhilfe haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht und übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Grundsätzlich steht das Angebot allen Menschen mit Demenz und ihren pflegenden/begleitenden An-/Zugehörigen, Freunden und Pflegerinnen zur Verfügung.
Pflegebedürftigkeit, Weglaufgefahr oder verminderte Beweglichkeit sind kein Ausschlussgrund.
Ausschlussgründe sind alle Faktoren, die Urlaub in einem Hotel nicht möglich machen, wie beispielsweise:
- ein Pflegebett wird benötigt / Bettlägerigkeit
- spezielle medizinische Indikationen (Infusionen etc.)
- Grundmobilität ist nicht vorhanden (z.B. Stiegensteigen nicht möglich etc.)
- schwere Inkontinenz mit täglichem Wäschewechsel (auch Bettwäsche etc.)
- lautes Verhalten, das mit dem Hotelbetrieb nicht vereinbar ist (z.B. Schreien, Aggressivität etc.)
- Teilnahme an den Mahlzeiten ist nicht möglich (z.B. Breikost, kein selbständiges Essen möglich etc.)
Informationen und Preise Stand: Oktober 2024